Der Überlauf am Untersee bei Heimbach-Hasenfeld
Heimbach senkt Übernachtungsabgabe auf 7 Prozent
Nach zahlreichen Protesten aus der Gastgeberbranche hat der Stadtrat noch mal nachgerechnet und die Übernachtungsabgabe auf 7 Prozent gesenkt.

Es klingt ein bisschen wie eine Provinzposse – und ist auch eine. Nachdem die Stadt Heimbach die Übernachtungsbetriebe und Betreiber*innen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen am 15. Dezember 2024 (frühzeitig) darüber informiert hatte, dass sie ab dem 1. Januar 2025 eine Übernachtungsabgabe von 9 Prozent von ihren Gästen einziehen müssten, gab es zahllose Proteste und sogar eine Initiative des Hotel- und Gaststättenverbands, der Stadt Heimbach – kleinste Stadt in NRW – wegen nachgewiesener Unfähigkeit das Stadtrecht zu entziehen und sie aufzulösen. Das war natürlich ein weiterer Witz, der allenthalben für Spott und Häme sorgte.
Immerhin hat die Gemeinde sich zusammengerafft und nach eigenem Bekunden noch mal nachgerechnet. Diese Einsicht und Dialogfähigkeit muss den Stadtvätern und -müttern allerdings hoch angerechnet werden, eine so ausgewachsene Fehlerkultur stünde vielen anderen Politiker*innen und Verantwortlichen sehr gut zu Gesicht. Der Stadtrat hat also nachgerechnet und festgestellt, dass die Gemeinde auch mit 7 % Übernachtungsabgabe genügend Einnahmen verzeichnen könnte.

Auch in Monschau regen die Betreiber von Ferienwohnungen und Hotels sich auf, weil es bald eine Bettensteuer geben soll. Das Verhältnis von Einwohner*innen zu touristischen Besucher*innen zeigt hier ein ähnliches Ungleichgewicht wie in Heimbach.
Übrigens läuft gerade in der touristisch verbundenen Nachbargemeinde Monschau eine heiße Diskussion um 2,50 Euro Bettensteuer pro Person und Nacht, gegen die sich die betroffenen Übernachtungsbetriebe vehement wehren, weil sie es für zu viel halten und wissen wollen, wer ihnen den Aufwand erstattet. Ha! Da können wir in Heimbach nur schadenfroh lachen, denn wir betreiben diesen Aufwand seit Jahren und es hat sich noch nie jemand von der Stadt bei uns dafür bedankt, geschweige denn ein Aufwandshonorar in Erwägung gezogen.
Ich war nur erleichtert, dass die neuerliche Änderung von 9 % auf 7 % kam, bevor ich alle Gäste des Jahres 2025 über die erste Änderung von Kurtaxe auf Übernachtungsabgabe informiert hatte. Denn selbstverständlich waren am 15. Dezember 2024, als die erste Benachrichtigung der Stadt bei mir eintrudelte, bereits fast alle Verträge für 2025 verschickt. So musste ich nur einmal an alle Gäste eine Vertragsänderung hinausschicken – und selbst die sorgte für Verwirrung, denn so mancher Gast überwies mir die alte, wesentlich geringer ausfallende Kurtaxe anstelle der neuen, höheren Übernachtungsabgabe. Immerhin waren unsere Gäste so verständnisvoll, dass niemand uns die Abgabe übelnahm oder sich beklagte.

Das erste Schreiben – und damit die erste Information zur neuen Übernachtungsabgabe – erreichte mich am 15. Dezember 2024. Darin stand, dass ich ab 1. Januar 2025 statt der bisherigen Kurtaxe eine wesentlich höhere Übernachtungsabgabe von meinen Gästen einziehen und weiterleiten müsse.
- Schreiben an Beherbergungsbetriebe – Einführung einer Übernachtungsabgabe
- Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Übernachtungen
- Vorlage Abgabenanmeldung
- Schreiben an Beherbergungsgäste
- Senkung der Übernachtungsabgabe
- Abrechnung der Übernachtungsabgabe über das AVS-System
Der Aufwand ist dennoch enorm und der Prozess ist noch nicht abgeschlossen: Ich musste
- alle bestehenden Verträge ändern und den Gästen mit entsprechender Erklärung schicken
- mein Buchungsportal webplanner umstellen (lassen)
- alle Buchungsportale wie booking.com, FeWo-direkt, Naturhäusschen u. a. ändern
Dazu kam, dass ich zwar die Berechnung fürs erste Quartal an die Stadt Heimbach gemeldet, aber die Summe nicht überwiesen, sondern auf eine offizielle Rechnung gewartet hatte – und prompt plötzlich eine Erinnerung mit Mahngebühren usw. in der Post landete. Immerhin wurden mir nach einem Anruf bei der Stadt Heimbach diese Mahngebühren erlassen, nachdem ich erklärt hatte, dass ich wie immer eine Rechnung erwartet hatte – wenngleich der Verantwortliche bei der Stadt keinerlei Verständnis dafür zeigte, dass ich aufgrund von insgesamt 6 Schreiben der Stadt Heimbach mit Begründungen, Widerruf und Änderung, Weiterleitung und Anhängen irgendwann den Überblick verloren und daher nicht mitbekommen hatte, dass meine Anmeldung der Abgaben gleichzeitig meine (eigene) Rechnung und somit unverzüglich zu zahlen sei.
In Zukunft soll, nach Angaben des freundlichen Herrn bei der Stadt, wieder eine Rechnung kommen, und zwar anhand der über AVS gemeldeten Übernachtungsabgaben, wenn dieses SAystem endlich einmal funktioniert. Denn mit den neuen Abgaben gab es weitere Probleme, die ich innerhalb der letzten drei Monate trotz hohen Aufwands meiner Seite und von Seiten meines Buchungssystembetreibers noch nicht lösen konnte 🙁 Hoffen wir das Beste!