Neue Corona-Regel: 2G für touristische Übernachtungen

Geimpft oder genesen ist die Voraussetzung für touristische Übernachtungen im Ferienhaus oder Hotel. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und Menschen mit einem Ärztlichen Attest. Die gleiche Zugangsbeschränkung gilt für Gastronomie, Ausflugsziele und Weihnachtsmärkte.

Hasenfeld: Garten im Schnee

Wenn Schnee liegt, ist die kalte Eifel eine Winterwunderlandschaft, die Erwachsene und Kinder (und Hunde) begeistert.

Alle Erwachsenen müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren fallen automatisch unter die 2G-Regelung, ebenso Personen mit einem Ärztlichen Attest. (Hier ist jedoch ein Test notwendig, bescheinigt durch einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, oder einen Antigentest, maximal 24 Stunden alt.)

Wichtig ist, dass die jeweilige Einrichtung (Übernachtungsbetrieb, Gastronomie etc) beim Einlass die Dokumente überprüfen muss. Zudem ist auch mindestens stichprobenartig ein Abgleich mit den Ausweisdokumenten nötig. 

Im Ferienhaus sind Sie sicher

Wir bedauern die Umstände, stehen aber voll hinter der Regelung, denn wir möchten gerne wieder ein normales Leben führen, und die Voraussetzung dafür ist, dass so viele Menschen wie möglich sich impfen lassen. Im Übrigen sind Sie im Ferienhaus komnplett unter sich. Wer sehr ängstlich ist, bleibt einfach im Haus und im Garten und unternimmt schöne Spaziergänge oder Wanderungen, dann kann er oder sie sich gar nicht anstecken. Ein Ferienhaus zu mieten ist vermutlich der beste Weg, in einer Pandemie Urlaub zu machen. Wenn Sie wünschen, machen wir auch eine kontaktlose Schlüsselübergabe möglich.

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