Der Überlauf am Untersee bei Heimbach-Hasenfeld
Corona-Sonderregeln aufgehoben
Wir hatten wegen Corona alle Stornierungsregeln außer Kraft gesetzt. Sie konnten jederzeit stornieren, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Reisegruppe an Corona erkrankt ist. Diese Regel gibt ab sofort für zukünftige Verträge nicht mehr.
Fotos: Christina Faltmann
Begründung: Wir haben festgestellt, dass die Menschen wieder Fernreisen buchen, wobei sie in Kauf nehmen, dass sie erkranken und die Reise nicht antreten können. Daher sehen wir nicht ein, warum sie bei vergleichsweise geringen Kosten für ein Ferienhaus eine Sonderregel brauchen.
Selbstverständlich gilt, was in Ihrem Vertrag steht: Wenn da steht, Sie können jederzeit wegen Corona stornieren, dann gilt das selbstverständlich auch. Aus neuen Verträgen ab heute werde ich diesen Passus streichen.
Übrigens: Zu Ostern ist das Ferienhaus überraschend wieder frei geworden. Ab dem 11. 04. buchbar bis zum 18. 04. Für Kurzentschlossene gibt es einen schönen Rabatt: 20 % auf die Mietkosten, und bei einer ganzen Woche (Montag bis Montag) ist ein Tag fast geschenkt!